Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe N
Namensaktie
Aktie, die auf den Namen des Inhabers lautet. Der Aktionär muss in das Aktienbuch der AG eingetragen sein, da nur in das Aktienbuch eingetragene Personen Aktionärsrechte ausüben können.
Nennwertaktie / Nennbetragsaktie
Aktie, die auf einen festen Betrag lautet, der mindestens einen Euro beträgt. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich nach dem Verhältnis des Nennbetrags zum Grundkapital.
Nennwert / Nennbetrag
Auf Aktien angegebener Geldbetrag. Definiert den Betrag, der auf die einzelne Aktie am zerlegten gesamten Grundkapital entfällt. Nennbeträge bei Aktien lauten auf 1 € oder ein Vielfaches davon. Der Nennwert weicht insbesondere bei Aktien häufig vom Kurswert ab.
Nichtbanken
Private Haushalte einschliesslich der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (z. B. Vereine, Kirchen), Unternehmen (ausser Banken) und öffentliche Haushalte.
Notenbank
siehe Zentralbank
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