Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe A
Abwertung (Devaluation)
Verringerung des Wertes einer Währung gegenüber anderen
Währungen. Die Abwertung bedeutet also, dass die Kaufkraft der heimischen Währung im Ausland abnimmt. Damit werden
Importe teurer, während inländische Produkte für das Ausland billiger werden. In einem System fester Wechselkurse
(Wechselkurssystem) erfolgt
die Abwertung gewissermassen amtlich durch Beschluss der Regierungen bzw.
der Notenbanken. In einem System mit freien Wechselkursen kommt es zur Abwertung, wenn die Währung eines Landes
stärker angeboten als nachgefragt wird.
Ad hoc Publizität
Pflicht einer an einer inländischen Börse notierten Aktiengesellschaft am geregelten oder amtlichen Markt, Meldungen, die den Kurs der Aktie beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen und sie allen Marktteilnehmer damit schnell und gleichmäßig zugänglich zu machen.
Aktie
Wertpapier, das dem Aktionär ein Recht an der Gesellschaft
(Aktiengesellschaft, AG) verbrieft. Die Aktie stellt einen auf
einen festen Betrag lautenden Anteil am Grundkapital der
Gesellschaft dar (Mindestkapital einer AG 50 000 7). Der Aktionär
haftet nur mit seiner Einlage, nach der sich auch sein
Gewinnanteil (Dividende) richtet. Die Aktie umfasst in der Regel
ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Gesellschaft
(Ausnahme: Stimmrechtslose Vorzugsaktien, die meist mit einer
höheren Dividende entschädigt werden). Sie bestellt den Aufsichtsrat,
der den Vorstand beruft. Dieser vertritt die Gesellschaft.
Die Hauptversammlung kann ausserdem die Satzung
ändern sowie die Kapitalbedingungen und die Gewinnverteilung
regeln. Aktien lauten üblicherweise auf den Inhaber und
können somit leicht übertragen werden (Inhaberaktien). Allerdings
gibt es auch Namensaktien, bei denen der Aktionär im
Aktienbuch des Unternehmens verzeichnet ist. Vereinzelt ist die
Übertragung der Aktie an die Zustimmung der Gesellschaft
gebunden (vinkulierte Namensaktie).
Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter
(Aktionäre) mit auf feste Beiträge lautenden Anteilen (Aktien) an
dem Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind. Die Gesellschafter haften
nur mit ihrer Einlage, nach der sich auch ihr Gewinnanteil (Dividende) richtet.
Zur Gründung einer AG sind mindestens fünf Personen mit einem Mindestkapital
von 100.000 DM oder 50.000 Euro erforderlich. Sie muss ins
Handelsregister eingetragen werden und die vorgeschriebenen Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) aufweisen.
Der vom Aufsichtsrat bestellte Vorstand hat die AG zu vertreten, ihre Geschäfte zu führen und die
Bilanz aufzustellen. Der Aufsichtsrat kontrolliert die
Geschäftsführung. Die Hauptversammlung der Aktionäre bestellt den Aufsichtsrat und beruft ihn wieder ab. Ausserdem
kann sie die Satzung ändern sowie die Kapitalbedingungen
und die Gewinnverteilung regeln.
Aktienkurs
Der Aktienkurs bezeichnet den Preis für eine Aktie. Marktpreis zwischen Angebot und Nachfrage.
Aktienmarkt
Teil des Kapitalmarkts auf dem Aktien gehandelt werden.
Meist erfolgt dies an der Börse. Daneben gibt es aber auch einen so genannten Freiverkehr. Auf dem Aktienmarkt wird der
Aktienkurs bestimmt, der den Wertanteil am Gesamtvermögen der Gesellschaft angibt.
Aktienoption
Umfasst das Recht, den Kauf oder Verkauf einer Aktie durch einseitige
Erklärung ausüben zu dürfen. Zur technischen Ausgestaltung siehe Option.
Aktienregister
Bei der Aktiengesellschaft geführtes Verzeichnis über die Inhaber von Namensaktien. Eingetragen werden müssen Name, Wohnsitz und Geburtsdatum, bei Gesellschaften das Gründungsdatum.
Annuitätendarlehen
Kredit, bei dem die jährlichen Tilgungs- und Zinszahlungen für
eine Geldschuld stets einen gleich bleibenden Betrag ausmachen. Mit voranschreitender Tilgung sinkt damit der Tilgungsanteil in
der Summe, mit der der Kreditnehmer regelmässig belastet wird.
Anschaffungsdarlehen
Kredit, den private Haushalte zur Finanzierung
von Konsumgütern (meist langlebige Gebrauchsgüter wie
Mobiliar oder Autos) aufnehmen. Anschaffungsdarlehen besitzen häufig eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren.
Arbeitslosigkeit
Ein Arbeitnehmer gilt in Deutschland als arbeitslos, wenn er zwar arbeitsfähig
und arbeitswillig ist, aber dennoch kein Beschäftigungsverhältnis findet. In der offiziellen Arbeitslosenstatistik werden allerdings nur diejenigen
Personen erfasst, die beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind. Um die volkswirtschaftliche Arbeitslosigkeit zu erfassen, wird
neben der Zahl aller arbeitslosen Personen üblicherweise die sog. Arbeitslosenquote verwendet, die das Verhältnis der
Arbeitslosen zur Summe aller Erwerbspersonen (bzw. der abhängigen Erwerbspersonen) beschreibt.
Arbeitsmarkt
Theoretisch betrachtet der Ort, an dem Angebot und Nachfrage
von Arbeitskräften zusammentreffen. Besonderheiten gegenüber anderen Märkten: Die „Preise“ für die
Arbeitsleistung bilden sich nicht im freien Wechselspiel von
Angebot und Nachfrage, sondern werden überwiegend
durch Tarifverträge zwischen den Tarifvertragsparteien autonom, d.h. ohne staatliche Einmischung festgelegt.
Allerdings greift der Staat lenkend in den Arbeitsmarkt ein, indem er durch Zuschüsse z.B. die Beschäftigung von Behinderten
oder Langzeitarbeitslosen fördert. Solche und ähnliche Massnahmen nennt man Arbeitsmarktpolitik.
Arbitrage
Ausnutzung von Preisunterschieden für
identische Güter oder Finanzprodukte auf verschiedenen Märkten zur Erzielung
von Gewinnen. Arbitrage-Geschäfte sind risikolos, da gleichzeitig Kauf
(auf dem billigeren Markt) und Verkauf (auf dem teureren Markt) getätigt
werden. Als Folge von Arbitrage-Geschäften gleichen sich die Preise auf unterschiedlichen
Märkten an. Arbitrage sorgt z.B. dafür, dass der Wechselkurs zwischen
zwei Währungen an verschiedenen Devisenmärkten (Börsen) übereinstimmt.
Aufsichtsrat
Aufsichtsorgan der Aktiengesellschaft, das den Vorstand bestellt, überwacht und berät. Die Koordination geht vom Aufsichtsratsvorsitzenden aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Hauptversammlung gewählt.
Aufwertung
Erhöhung des Aussenwertes einer Währung (Abwertung).
Ausgleichsforderung
Aktivposten, der zum Ausgleich der Bilanzen
von Banken und Wirtschaftsunternehmen geschaffen wird. Ausgleichsforderungen richten
sich gegen den Staat. Zu einem Bedarf an Ausgleichsforderungen kann es dann
kommen, wenn im Rahmen einer Währungsumstellung Aktiva und Passiva nicht
im gleichen Verhältnis umgestellt werden. Die Schaffung derartiger „künstlicher“ Vermögenswerte
wurde erstmals nach der Währungsreform 1948 nötig und auch nach der
Währungsunion 1990 mit der damaligen DDR wieder praktiziert. 1948 war
es zu einem Bedarf an Ausgleichsforderungen gekommen, weil die Kredite der
Banken an den Staat wertlos geworden waren, aber auch nach der Währungsreform
ein grösserer Einlagenbestand bei den Banken verblieb. In der Bilanz
der Bundesbank stehen ausserdem immer noch Ausgleichsforderungen, die
damals anlässlich der „Erstausstattung“ der Bevölkerung
mit Bargeld entstanden waren. Auf das Instrument der Ausgleichsforderungen wurde
Mitte 1990 im Zuge der Währungsunion mit der damaligen DDR erneut zurückgegriffen,
um die Lücke zwischen den Krediten und den im Durchschnitt zu einem günstigeren Kurs umgestellten Einlagen
zu schliessen, um den Banken einen Ausgleich für
wertlose Kredite zu geben und um den Banken ein ausreichendes
Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
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