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Finanzlexikon

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Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe S

Satzung

Von der AG aufgestellte Verfassung (Gesellschaftsvertrag), die für alle Mitglieder verbindlich ist. An der Feststellung der Satzung müssen sich mindestens fünf Personen beteiligen, zusätzlich bedarf sie der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. Ein gewisser Mindestinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Jede Satzungsänderung bedarf eines HV-Beschlusses mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Schatzanweisung

Überwiegend kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. Neben festverzinslichen gibt es auch unverzinsliche Schatzanweisungen.

Schatzwechsel

Eigene Wechsel der öffentlichen Hand mit einer Laufzeit von wenigen Tagen bis zu sechs Monaten. Sie werden als Diskontpapiere vergeben, d. h. der Erwerber zahlt nur den abgezinsten Wechselbetrag und erhält bei Fälligkeit den Neubetrag zurück.

Scheck

Als Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in gesetzlich vorgeschriebener Form ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an sein Geld- und Kreditinstitut. Mit der Tendenz zur beleglosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs hat der Scheck zunehmend an Bedeutung eingebüsst. Stattdessen wird mittlerweile häufig mit der Bankkundenkarte (vormals EC-Karte) bezahlt, zumal die Banken die Einlösungsgarantie der Euroschecks abgeschafft haben. Ein solches Zahlungsversprechen wird nun nur noch im Zusammenhang mit der Bezahlung mittels Bankkundenkarte abgegeben.

Scheidemünzen

Unterwertig ausgeprägte Münzen, deren Edelmetall- oder Metallgehalt geringer als ihr aufgeprägter Wert ist. Das in Deutschland verwendete Münzgeld besteht aus Scheidemünzen. Sie sind nur in einem begrenzten Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. Die Annahmepflicht ist beschränkt.

SCHUFA

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Details

Schuldscheindarlehen

Meist mittel- bis langfristige Grossdarlehen, die gegen Aushändigung einer Urkunde (Schuldschein) gewährt werden. Schuldscheindarlehen werden hauptsächlich von Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Mittelbeschaffung verwendet. Der Schuldschein ist kein Wertpapier.

Schuldverschreibungen

Wertpapiere, in denen sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus Zinszahlungen zu leisten. Schuldverschreibungen dienen der Deckung eines grösseren Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten können neben staatlichen Stellen (öffentliche Anleihen) Banken (Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen (Industrieobligationen) auftreten.

Sonderziehungsrecht (SZR)

Vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffene Währungsreserve, die allen beteiligten Mitgliedsländern bei einem langfristigen weltweiten Bedarf zur Ergänzung bestehender Währungsreserven in inflationsneutralem Umfang zugeteilt werden kann. SZR können nur vom IWF, den Währungsbehörden der Teilnehmerstaaten und anderen eigens zugelassenen offiziellen Stellen gehalten und für Zahlungen und andere finanzielle Transaktionen untereinander verwendet werden. Davon zu unterscheiden ist die Recheneinheit SZR, in der der IWF seine Bücher führt und seine Geschäfte mit den Mitgliedsländern denominiert. Der Wert eines SZR entspricht dem Marktwert eines Korbs, der feste Beträge der vier wichtigsten Weltwährungen enthält (US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund). Durch Bewertung dieser Währungsbeträge zum jeweiligen Wechselkurs kann der Tageswert des SZR in einer bestimmten Währung errechnet werden.

Sorten

Ausländische Münzen und Banknoten.

Sparbriefe

Von fast allen Universalbanken unter unterschiedlichen Bezeichnungen ausgegebene Papiere zur mittel- und langfristigen Fremdmittelbeschaffung. Die Sparbriefe nehmen eine Mittelstellung zwischen den Spareinlagen und den börsenfähigen Schuldverschreibungen ein. Rechtlich handelt es sich um Einlagen.

Spareinlagen

Von vornherein nicht befristete Gelder von Kunden, die von den Geld- und Kreditinstituten auf Sparkonten geführt und für die dem Sparer eine besondere Urkunde (meist ein Sparbuch) ausgehändigt wird. Spareinlagen dürfen nicht für den Zahlungsverkehr benutzt werden. Will der Einleger sein Geld zurückbekommen, muss er normalerweise bestimmte, bei der Anlage vereinbarte Kündigungsfristen beachten. Am häufigsten ist die dreimonatige Kündigungsfrist. Bei dieser Form der Spareinlagen kann der Sparer pro Monat auch 2000 e ohne Kündigung abheben. Der Zins für Spareinlagen ist meist variabel, d. h. er schwankt mit dem allgemeinen Zinsniveau.

Sparkassen

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, deren Träger meist die Kommunen sind. Ursprünglich „Banken des kleinen Mannes“, betreiben sie heute fast alle Arten von Bankgeschäften. Eine besonders starke Stellung haben die Sparkassen auch heute noch im Spargeschäft.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Geldpolitisches Instrument des Eurosystems, über das sich die Banken auf eigene Initiative gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) zu einem vorgegebenen Zinssatz von der Zentralbank beschaffen können. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird so hoch festgesetzt, dass er im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt (Zinskanal) bildet. Er übernimmt somit die Funktion eines geldpolitischen Leitzinses.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Mit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde die Geldpolitik in den Teilnehmerländern vergemeinschaftet. Um das geldpolitische Ziel der Preisstabilität längerfristig erreichen bzw. sichern zu können, bedarf es auch einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik, die nach wie vor im Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraumes verbleibt. Da sich die Auswahl der Teilnehmerländer vertragsgemäss nach den Konvergenzkriterien richtete, war die finanzpolitische Stabilität zwar für den Beginn der dritten Stufe der WWU gesichert, nicht aber für den Zeitraum danach. Um eine dauerhafte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Stabilitäts- und Wachstumspakt geeinigt , der die Teilnehmerländer verpflichtet, mittelfristig einen ausgeglichenen oder überschüssigen Haushalt zu erreichen. Die Obergrenze für die jährlichen Haushaltsdefizite liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Höhere Defizite werden nur zeitweise begrenzt und in begründeten Ausnahmefällen z. B. im Falle schwerer Rezessionen oder Naturkatastrophen zugelassen. Andernfalls wird ein spezieller Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt, der zunächst eine unverzinsliche Einlage des betroffenen Landes in Höhe von höchstens 0,5 Prozent des BIP vorsieht. Wird das übermässige Defizit auch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht beseitigt, kann die Einlageverpflichtung in eine Geldbusse umgewandelt und später noch erhöht werden.

Stammaktie

Verbrieft dem Inhaber sämtliche Rechte gemäß Aktiengesetz: Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, auf Auskunftserteilung, Stimmrecht, auf Anfechtung der Hauptversammlung, Recht auf Dividendenanteil, Bezugsrecht auf junge Aktien und Recht auf Anteil am Liquidationserlös. Stammaktien können als Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben werden.

Standardtender

Standardisiertes Ausschreibungs- und Zuteilungsverfahren für regelmässige Offenmarktgeschäfte, die das Eurosystem den dafür zugelassenen Banken (Geschäftspartnern) anbietet. Werden vor allem für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte verwendet. Können in Form von Mengentendern oder Zinstendern durchgeführt werden.

Ständige Fazilitäten

Geldpolitische Instrumente, über die das Eurosystem den Banken die kontinuierliche Möglichkeit einräumt, entweder Liquidität bis zum nächsten Geschäftstag (Übernachtliquidität) auf dem Kreditwege zu erhalten (Spitzenrefinanzierungsfazilität) oder beim ESZB verzinslich anzulegen (Einlagefazilität).

Strukturelle Operationen

Regelmässige oder fallweise Offenmarktgeschäfte des Eurosystems, um die „strukturelle”, d. h. längerfristige Liquiditätsposition des Bankensystems gegenüber dem Eurosystem anzupassen. Sie können über befristete Transaktionen, Outright-Geschäfte oder die Emission von Schuldverschreibungen der EZB erfolgen.

Stückaktie

Aktie, die sich auf einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft bezieht. Die Anzahl ist in der Satzung festgeschrieben.

Swapgeschäft

Austausch von Währungspositionen und Zinsverpflichtungen (z. B. Tausch von zukünftigen Zahlungsverpflichtungen in Dollar gegen solche in Euro). Inzwischen weit verbreitetes Instrument im Finanzmanagement von Banken und Wirtschaftsunternehmen. Eine besondere Form sind die Devisen-Swapgeschäfte der Zentralbanken.

Swapsatz

Relativer Unterschied zwischen Kassa- und Terminkurs für Devisen. Er liegt Swapgeschäften in Devisen zugrunde, mit denen sich Akteure auf internationalen Märkten gegen das Wechselkursänderungsrisiko absichern können.

 
 
 
 

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