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Finanzlexikon

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Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe K

Kapitalbilanz

Teilbilanz der Zahlungsbilanz, in der der Kapitalverkehr mit dem Ausland erfasst wird. Auf der Aktivseite steht der Import von Kapital. Er entspricht der Veränderung der Verbindlichkeiten von Inländern gegenüber Ausländern (z. B. Kauf inländischer Wertpapiere durch Ausländer) innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Export von Kapital bzw. die Bestandsänderung an Auslandsforderungen wird entsprechend auf der Passivseite geführt (z. B. Auslandskredite inländischer Geld- und Kreditinstitute). Nicht in der Kapitalbilanz, sondern in der Devisenbilanz werden die Bestandsveränderungen der staatlichen Währungsreserven (die sich i.d.R. bei der Zentralbank befinden) erfasst.

Kapitalerhöhung

Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft z. B. durch Ausgabe junger Aktien. Die ordentliche Kapitalerhöhung begründet neue Mitgliedschaftsrechte, daher haben bisherige Aktionäre ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien.

Kapitalmarkt

Sammelbegriff für alle Märkte, auf denen langfristige Kredite und Beteiligungskapital gehandelt werden. Im engeren Sinne wird unter Kapitalmarkt nur der organisierte Handel in Wertpapieren verstanden (Börse). Der Wertpapiermarkt gliedert sich wiederum in den Rentenmarkt (Markt für Schuldverschreibungen) und den Aktienmarkt (Markt für Beteiligungen an Aktiengesellschaften). Zum Wertpapiermarkt zählen schliesslich auch die Zertifikate der Investmentfonds. Sie stellen - sofern die Investmentfonds ihrerseits Wertpapiere kaufen - eine indirekte Form des Erwerbs von Schuldverschreibungen oder Aktien dar.

Kapitalmarktzins

Zins für die langfristige Überlassung von Kapital. Es gibt eine Vielzahl langfristiger Zinssätze, die sich nach Laufzeit, Besicherung der Kredite und Kreditvolumen zum Teil erheblich unterscheiden. Als allgemeine Messgrösse für den Kapitalmarktzins wird häufig die Rendite der umlaufenden festverzinslichen Wertpapiere (Schuldverschreibungen) verwendet.

Kapitalrücklage

Alle Beträge, die bei der Emission von Anteilen (z. B. Aktien) über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt werden. Außerdem sind in die Kapitalrücklage einzustellen: die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten sowie sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.

Kapitalsammelstellen

Am Kapitalmarkt tätige Institutionen, die Anlagemittel entgegennehmen und diese z. B. durch Erwerb von Wertpapieren an Kapitalnachfrager weiterleiten. Im Unterschied zu den Banken entstehen bei den Kapitalsammelstellen grundsätzlich keine Zahlungsmittel (in Form von Sichteinlagen). Kapitalsammelstellen betreiben daher keine Geldschöpfung. Die bedeutendsten Kapitalsammelstellen in Deutschland sind Investmentfonds und Versicherungen.

Kassageschäft

Ein Geschäft an der Börse, bei dem die Erfüllung sofort erfolgt - im Gegensatz zu den Termingeschäften, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen sind.

Kategorie-1-Sicherheiten

Marktfähige Schuldverschreibungen, die vom Eurosystem einheitlich für den gesamten Euro-Währungsraum festgelegte Kriterien für die Zulassung als refinanzierungsfähige Sicherheiten erfüllen. So muss der Emittent der zugelassenen Schuldtitel unter anderem von der EZB eine einwandfreie Bonität zugesprochen bekommen.

Kategorie-2-Sicherheiten

Neben den Kategorie-1-Sicherheiten weitere marktfähige, aber insbesondere auch nicht marktfähige Sicherheiten, die von den nationalen Notenbanken als refinanzierungsfähige Sicherheiten zugelassen werden und für die nationalen Finanzmärkte und Bankensysteme von besonderer Bedeutung sind. Die EZB legt allerdings gewisse Mindeststandards fest und muss den landesspezifischen Zulassungskriterien zustimmen. So müssen die Schuldner auch in diesem Fall über eine einwandfreie Bonität verfügen. Die Bundesbank hat in die Kategorie 2 zum Beispiel Handelswechsel und bestimmte Kreditforderungen der Banken gegenüber Wirtschaftsunternehmen einbezogen.

Kaufkraftparitätentheorie

Vorstellung, nach der sich der Wechselkurs anhand des Preisgefälles zwischen dem Inland und dem Ausland bildet. Ist ein Gut im Inland billiger als im Ausland, wird sich die gesamte Nachfrage auf das Inland konzentrieren. Der Preis im Inland steigt, der im Ausland sinkt. Die Arbitrage endet, wenn das Gut im In- und Ausland gleich teuer ist (absolute Kaufkraftparitätentheorie) oder der Preisunterschied nur noch die Transportkosten ausmacht (relative Kaufkraftparitätentheorie).

Konjunktur

Zyklische Auf- und Abwärtsbewegungen der Wirtschaftstätigkeit um das langfristige Trendwachstum herum. Als Bezugsgrösse für die Konjunkturanalyse dient zumeist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) bzw. Bruttosozialprodukt (BSP). Einen vollständigen Bewegungsablauf von Aufschwung über Abschwung bis zum nächsten Aufschwung nennt man einen Konjunkturzyklus.

Konjunkturpolitik

Staatliche Massnahmen, um die konjunkturellen Schwankungen zu glätten und ihren negativen Folgen entgegenzuwirken. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) von 1967 enthält hierfür einen Katalog von Massnahmen, auf den insbesondere in der ersten Hälfte der 70er-Jahre zurückgegriffen wurde.

Konto

Dient der buchhalterischen Erfassung der Geld- und Vermögensbestände und -bewegungen. Im Kundenverkehr der Banken dienen Konten der Verrechnung aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Über Kontoguthaben oder bestehende Kreditlinien kann der Kunde auf unterschiedliche Weise verfügen (Bargeld, Scheck, Lastschrift, Überweisung). Über den Kontostand informiert ihn der so genannte Kontoauszug.

Kontokorrentkredit

Kredite von Geld- und Kreditinstituten an ihre Kunden, die diese bis zu einer vereinbarten Höhe für ihren laufenden Zahlungsverkehr in Anspruch nehmen können. Man nennt sie auch Kredite in laufender Rechnung.

Konvergenz

Annäherung verschiedener Volkswirtschaften hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus oder bestimmter ökonomischer Strukturmerkmale (Konvergenzkriterien). Die Konvergenz kann anhand einer Vielzahl ökonomischer Messgrössen untersucht werden.

Konvergenzkriterien

Um einen möglichst reibungslosen Übergang zur Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Anfang 1999 zu erreichen, wurde verlangt, dass sich die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten bis zu diesem Zeitpunkt nachhaltig angenähert (Konvergenz) hatte. Für die Entscheidung über die Zulassung einzelner Staaten zur Währungsunion wurden vier vertraglich festgelegte Kriterien herangezogen, die als geeignet angesehen wurden, einen ausreichenden wirtschaftlichen Gleichlauf zu überprüfen. Nach dem Kriterium der Preisstabilität durfte die Inflationsrate eines Landes nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der (höchstens) drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Nach dem Kriterium der öffentlichen Finanzen durfte die Defizitquote (Verhältnis aus öffentlicher Neuverschuldung und Bruttoinlandsprodukt) nicht über drei Prozent und die Verschuldungsquote (öffentlicher Schuldenstand zu Bruttoinlandsprodukt) nicht über 60 Prozent liegen. Das Wechselkurskriterium sah vor, dass die teilnehmenden Länder die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten beiden Jahren vor Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben mussten. Das letzte Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bestimmte, dass der durchschnittliche langfristige Nominalzins den entsprechenden Zinssatz der wiederum (höchstens) drei preisstabilsten Mitgliedstaaten nicht um mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten durfte.

Konvertibilität

Möglichkeit, die eigene Währung frei und ungehindert in fremde Währung zum allgemein gültigen Wechselkurs umzutauschen. Auch die unbeschränkte Transferierbarkeit inländischer Währung ins Ausland bzw. ausländischer Währung ins Inland zählt zu den Konvertibilitätsmerkmalen. Als voll konvertibel gelten nur Währungen, die weder für Inländer noch für Ausländer Beschränkungen des laufenden zwischenstaatlichen Zahlungs- und Kapitalverkehrs aufweisen. Der Euro ist eine solche voll konvertible Währung.

Kredit

Zeitlich begrenzte Überlassung von Kaufkraft (i.d.R. in Geldform) gegen Zahlung von Zinsen als Entschädigung für den Nutzungsverzicht. Anders ausgedrückt ist ein Kredit geborgtes Geld. Die wirtschaftliche Bedeutung von einem Kredit beruht auf der Möglichkeit, Sparer und Investoren zu trennen. Der Kredit bildet damit eine zentrale Grundlage für die volkswirtschaftliche Kapitalbildung und den effizienten Kapitaleinsatz. Für die Geldpolitik spielt der Kredit wegen seiner Funktion bei der Geldschöpfung eine besondere Rolle.

Kreditgeber

Kredite können von Banken gewährt werden (z. B. Kontokorrent-, Wechseldiskont, Raten-, Hypothekar-, Dis-positionskredite). Ferner gibt es Handelskredite (Kunden- oder Lieferantenkredite), die sich Wirtschaftsunternehmen gegenseitig einräumen, und andere öffentliche oder private Kredite. Im Falle mehrerer Gläubiger spricht man von sog. Gemeinschafts- oder Konsortialkrediten.

Formelle Ausgestaltung: Neben Buchkrediten zählen auch verbriefte Kreditbeziehungen, z. B. Schuldscheindarlehen oder Schuldverschreibungen, die ggf. an der Börse gehandelt werden können, zur Kreditgewährung.

Verwendungszweck: u.a. Investitions-, Produktions-, Konsumtions-, Bau-, Zwischenfinanzierungs-, Effekten-, Überbrückungs- oder Anschaffungskredite.

Sicherung: Nach der jeweiligen Sicherheit unterscheidet man zwischen gedeckten Personal- oder Realkrediten und ungedeckten (Blanko-) Krediten. Kreditlaufzeit: Sie kann kurz-, mittel- oder langfristig sein.

Kreditbanken

Die als Universalbanken tätigen privaten Banken, die traditionell vor allem das kurzfristige Kreditgeschäft pflegen, aber z. B. auch im Emissionsgeschäft eine bedeutende Rolle spielen. Darunter fallen die Grossbanken, die Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie die Zweigstellen ausländischer Banken.

Kreditgenossenschaft (Genossenschaftsbank)

Geld- und Kreditinstitut in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.G.). Die Kreditgenossenschaft ist eine Vereinigung von so genannten Genossen, die ein oder mehrere, auf feste Beträge lautende Geschäftsguthaben erworben haben, die dem Geschäftsergebnis entsprechend verzinst werden. Genossenschaftsbanken sind die Volksbanken und die Raiffeisenbanken.

Kreditkanal

Dieser Übertragungsweg monetärer Impulse stellt auf das Kreditvergabeverhalten der Banken ab. Der Kreditkanal umfasst den Bankenkanal, der auf liquiditäts- bzw. eigenkapitalbedingte Beschränkungen des Kreditangebots abstellt, und den Bilanzkanal, der den Wertverlust von (möglichen) Kreditsicherheiten
hervorhebt.

Kreditkarte

Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Mit der Kreditkarte wird nicht nur bezahlt, sondern bis zur Belastung des Kontos gleichzeitig auch ein kurzfristiger Kredit in Anspruch genommen (im Gegensatz zu den vorausbezahlten Karten).

Kündigungsgelder

Einlagen, die den Geld- und Kreditinstituten von ihren Kunden mit festen Kündigungsfristen überlassen werden. Will der Kunde sein Geld zurückhaben, muss er vorher kündigen. Der Zinssatz wird fest vereinbart und richtet sich nach der Marktlage. Typische Kündigungsgelder sind Spareinlagen.

Kurantmünzen

Vollwertig ausgeprägte Münzen, bei denen der Stoffwert mit dem aufgeprägten Wert übereinstimmt (im Gegensatz zu den Scheidemünzen).

Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

Verhältniszahl, die sich aus der Gegenüberstellung des Kurses einer Aktie mit dem auf diese Aktien entfallenen Reingewinn ergibt. Das KGV zeigt, zum wie vielfachen des Reingewinns eine Aktie gehandelt bzw. bewertet wird. Zeit- und Unternehmensvergleiche ermöglichen die Aussage über die Preiswürdigkeit einer Aktie, wobei diese umso preiswürdiger ist, je niedriger das KGV ist.

 
 
 
 

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