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Finanzlexikon

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Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe V

Verbraucherpreisindex

Mass für die durchschnittliche Preisentwicklung der von privaten Haushalten nachgefragten Güter und Dienste. Der Verbraucherpreisindex wird häufig zur Messung der Inflation verwendet. Bei seiner Ermittlung geht man von der Verbraucherpreisstatistik und einem typischen Ausgabeverhalten (Warenkorb) aus. Der Warenkorb beruht auf amtlichen Erhebungen über die Zusammensetzung der Ausgaben privater Haushalte für die Lebenshaltung. Er muss im Laufe der Zeit dem sich ständig ändernden Ausgabeverhalten angepasst werden. Der deutsche Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) errechnet für die EWU einen harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), der dem Eurosystem in erster Linie als Massstab für die Geldwertentwicklung im Euro-Raum dient.

Verbriefung

Tendenz an den internationalen Kapitalmärkten, in zunehmendem Masse Wertpapiere zu emittieren anstatt Buchkredite zu vergeben oder Bankeinlagen zu bilden. Verbriefte Kredite weisen gegenüber Buchkrediten den Vorteil auf, dass die Unternehmen im Fall einer Wertpapieremission strenge Veröffentlichungsvorschriften (z. B. Börsen-Prospekt) einhalten müssen. Darüber hinaus sind Wertpapiere handelbar, während Buchforderungen abgetreten oder im Rahmen von Verbriefungsprogrammen, wie sie in Deutschland derzeit besonders von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten werden, fungibel gemacht werden müssen.

Versicherungen

Öffentliche oder private Unternehmen, die gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen Schutz gegen allgemeine oder spezifische Risiken bieten. Zu unterscheiden sind die (öffentliche) Sozialversicherung und die (private) Individualversicherung, auch Assekuranz genannt. Bei den fünf Sozialversicherungen (gesetzliche Arbeitslosenversicherung, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Sozialversicherungen finanzieren sich i. d. R. nach dem Umlageverfahren, d. h. die laufenden Beitragszahlungen werden zur Deckung der gleichzeitig anfallenden Ausgaben verwendet. Die privaten Versicherungen, insbesondere die Lebensversicherungen, finanzieren sich dagegen nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die individuellen Beiträge werden dabei angesammelt und bis zur Fälligkeit der Versicherungsleistung am Kapitalmarkt angelegt. Aufgrund dieser Konstruktion sind die privaten Versicherungen wichtige Kapitalsammelstellen.

Vorausbezahlte Karten (Prepaid Cards)

Mit einem elektronischen Chip bestückte Plastikkarten, die zu Lasten des Girokontos oder gegen Bargeld mit elektronischen Zahlungseinheiten aufgeladen werden können. Der Begriff „vorausbezahlt“ trägt der Tatsache Rechnung, dass - anders als etwa bei den Debitkarten oder Kreditkarten - zunächst für das Guthaben auf der Karte bezahlt werden muss. Mit den vorausbezahlten Karten kann dann an entsprechenden Automaten bzw. Kassenterminals gegen Abbuchung der entsprechenden elektronischen Einheiten bezahlt werden. Vorausbezahlte Karten kommen in erster Linie für Kleinzahlungen und damit als Ersatz für Bargeld in Frage. Als Begriff setzte sich das „kartenbasierte E-Geld“ inzwischen durch.

Vorstand

Organ der Aktiengesellschaft. Der Vorstand vertritt die AG nach außen und leitet die Geschäfte im Innenverhältnis. Er hat die alleinige Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis. Die Mitglieder werden für höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

 
 
 
 

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