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Finanzlexikon

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Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe G

Geld

Das in einer Gesellschaft allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, das unterschiedliche Geldformen annehmen kann. Als Geld bezeichnet man üblicherweise die Verbindlichkeit einer Bank gegenüber einer Nichtbank, also z. B. Bargeld oder eine Einlage. Die traditionelle, an den Geldfunktionen ansetzende Definiton wählt die Tauschmittelfunktion als begriffsbestimmendes Merkmal. Dieser Definition entspricht die Geldmenge M 1. Weiter gefasste Geldmengenabgrenzungen wie M 2 und M 3 erfassen neben den perfekten Zahlungsmitteln (als Güter höchster Liquidität) solche Aktiva, die zwar nicht unmittelbar zu Zahlungszwecken geeignet, aber kurzfristig verfügbar und somit hochliquide sind.

Geldformen

Konkrete Erscheinungsform des Geldes. Zunächst gab es nur reines Stoff- oder Warengeld, bei dem sich der Geldwert aus dem Stoffwert ableitete. In den frühen Geldwirtschaften waren dies meist seltene und begehrte Güter, wie z. B. Kaurimuscheln, Salz, Federn, Felle oder Vieh (lat. pecus = das Vieh - pecunia = das Geld). Im Laufe der Zeit übernahmen Metalle und Edelmetalle (Kupfer, Silber, Gold) diese Aufgabe. Auf der höchsten Entwicklungsstufe des Warengeldes standen die Kurantmünzen (vollwertige Münzen), bei denen der aufgeprägte Nennwert dem Gewicht und dem Feingehalt der Münze entsprach. Mit dem Aufkommen von Scheidemünzen (unterwertige Münzen) und Banknoten erfolgte der Übergang vom Stoffgeld zum stoffwertarmen bzw. stoffwertlosen Geld. Der Geldwert ist hier völlig unabhängig vom Substanzwert. Er leitet sich vielmehr aus der Knappheit des Geldes und der daraus resultierenden allgemeinen Akzeptanz im Wirtschaftsleben ab. Mit der Verbreitung des Papiergeldes bildete sich auch das Giralgeld heraus, d. h. Geld, das nur in den Geschäftsbüchern der Banken erscheint.

Geldfunktionen

Man unterscheidet hauptsächlich drei von Geld geleistete ökonomische Funktionen. Geld dient dazu,
(1) Tauschvorgänge ökonomisch effizient und rational zu gestalten (Funktion als Tauschmittel und Zahlungsmittel).
(2) ungleiche Güter rechenhaft und im Wert vergleichbar zu machen, indem die beinahe unendlich grosse Menge von relativen Preisen in einer Volkswirtschaft (ein Gut, ausgedrückt in Einheiten eines anderen Gutes) auf die wesentlich geringere Anzahl von absoluten Preisen (Gut, ausgedrückt in Geldeinheiten) reduziert wird (Rechenmittelfunktion).
(3) Vermögen in der Form höchster Liquidität über die Zeit hinweg aufzubewahren (Wertaufbewahrungsfunktion).
Die Verwendung von Geld für die Tausch- und Rechenmittelfunktion hat den Übergang von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft und damit zu einer funktionsfähigen arbeitsteiligen Volkswirtschaft ermöglicht. In Zeiten sehr hoher und stark beschleunigter Inflation können die Funktionen des Geldes derart beeinträchtigt werden, dass neue Tausch- und Rechenmittel - wie beispielsweise ausländische Währungen (Sorten) oder begehrte Güter (Nahrungs- und Genussmittel, Edelsteine und -metalle) das Geld verdrängen.

Geldkapital

Summe aller längerfristigen Forderungen inländischer Nichtbanken gegenüber dem Bankensystem, die nicht Bestandteil der jeweiligen Abgrenzung der Geldmenge sind. Zum Geldkapital gehören nach der Definition des Eurosystems die Termineinlagen mit Laufzeit von mehr als zwei Jahren, die Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten, Schuldverschreibungen mit Laufzeit von mehr als zwei Jahren sowie das Kapital und die Rücklagen der Banken bzw. der Montären Finanzinstitute (MFIs).

Geldkreislauf

Umlauf des Bargeldes von der Ausgabestelle z.B. (Deutsche Bundesbank) durch die Wirtschaft. Das Geld nimmt seinen Weg über die Hauptverwaltungen der Bundesbank zu den Geld- und Kreditinstituten. Von dort gelangt es in die Unternehmen und zu den privaten Haushalten, die damit ihre Ausgaben bestreiten. Über die Händler, Handwerker, Dienstleister u.s.w. gelangt das Geld wieder zurück zu den Geld- und Kreditinstituten, die es zur Bundesbank bringen. Der Kreis hat sich geschlossen.

Geldmarkt

Im engeren Sinne Handel mit Zentralbankguthaben, durch den sich der Liquiditätsausgleich zwischen den Geschäftsbanken vollzieht. Dabei wird zwischen Tagesgeld und Termingeldern (mit Befristung bis zu einem Jahr) unterschieden. Darüber hinaus werden die zwischen der Zentralbank und den Kreditinstituten abgeschlossenen Refinanzierungsgeschäfte dem Geldmarkt zugerechnet. Zum Geldmarkt im weiteren Sinne zählt der Handel in Geldmarktpapieren.

Geldmarktfonds

Investmentfonds, die bis zu 100 Prozent der ihnen zufliessenden Mittel in kurzfristige Anlageformen (z. B. Bankeinlagen, variabel verzinsliche Wertpapiere und festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten) investieren dürfen. Die von den Geldmarktfonds zur Mittelaufnahme verkauften Anteilscheine können von den Anlegern jederzeit zurückgegeben werden. Für die Nichtbanken stellen sie daher eine Alternative zur Haltung liquider Bankeinlagen wie Sicht-, kurzfristige Termin- und Spareinlagen dar. Geldmarktfondsanteile werden dementsprechend in der vom Eurosystem abgegrenzten europaweiten Geldmenge M 3 berücksichtigt. Geldmarktfonds sind in Deutschland seit dem 1. August 1994 zugelassen.

Geldmarktpapiere

Kurzfristige Schuldverschreibungen mit Laufzeiten von in der Regel bis zu einem Jahr. Dazu rechnen in Deutschland traditionell Staatspapiere wie Schatzwechsel. Im weiteren Sinne zählen hierzu auch unterjährige Schuldverschreibungen von Banken (Einlagenzertifikate) und Unternehmen (Commercial Paper).

Geldmenge

Bestand an Geld in Händen inländischer Nichtbanken. Wegen der Unschärfe des Geldbegriffs gibt es verschiedene statistische Abgrenzungen der Geldmenge. Das Eurosystem unterscheidet die folgenden Geldmengenbegriffe:
M 1 = Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Montären Finanzinstitute (MFIs)) plus täglich fällige Einlagen der im Währungsgebiet ansässigen Nicht-MFIs.
M 2 = M 1 plus Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten.
M 3 = M 2 plus Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren. Dieses Aggregat steht bei der Geldpolitik des Eurosystems im Vordergrund.

Geldpolitik

Massnahmen der Notenbank, die darauf gerichtet sind, die (meist gesetzlich) vorgegebenen Ziele zu erreichen. Dazu setzt sie so genannte geldpolitische Instrumente ein, mit denen sie die Zinskonditionen und Knappheitsverhältnisse am Geldmarkt steuert. Bei den geldpolitischen Instrumenten unterscheidet man im Wesentlichen zwischen der Refinanzierungs-, Offenmarkt- und Mindestreservepolitik.

Geldschöpfung

Vermehrung der Geldmenge durch Aktiv- und Passivgeschäfte des Bankensystems, d. h. Schaffung zusätzlichen Geldes. Hauptquelle der Geldschöpfung ist heute die Kreditgewährung der Geschäftsbanken (aktive Geldschöpfung): Dem Kreditnehmer wird ein Sichtguthaben (Sichteinlagen) in Höhe des aufgenommenen Kredites eingeräumt, wodurch die gesamtwirtschaftliche Geldmenge unmittelbar steigt. Wenn Nichtbanken nicht zur Geldmenge zählende Bankeinlagen (Geldkapital) in solche Einlageformen umschichten, die Bestandteil der Geldmenge sind, so entsteht auch auf diese Art neues Geld (passive Geldschöpfung). Mit der Geldschöpfung der Banken erhöht sich zugleich deren Bedarf an Zentralbankgeld: Zum einen wird in aller Regel ein bestimmter Teil des neu geschaffenen Bankengeldes in Bargeld umgetauscht, zum anderen wachsen mit den Bank-einlagen auch die Mindestreserveverpflichtungen der Geld- und Kreditinstitute. Durch Gestaltung der Zinskonditionen und sonstigen Bedingungen, zu denen die Notenbank laufend Zentralbankgeld bereitstellt, kann sie mittelbar den gesamtwirtschaftlichen Geldschöpfungsprozess beeinflussen.

Genehmigtes Kapital

Form der Kapitalerhöhung der AG gemäß § 202 AktG. Das genehmigte Kapital dient der kurzfristigen notwendigen Außenfinanzierung durch Emission neuer Aktien und der Ausgabe von Belegschaftsaktien. Die HV ermächtigt den Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital darf die Hälfte des Grundkapitals nicht überschreiten.

Gewinnverwendung

Ausschüttung oder Einbehalten (Gewinnthesaurierung) des Reingewinns. Bei einer Aktiengesellschaft beschliesst die Hauptversammlung über die Verwendung des Gewinns.

Giralgeld

Täglich fällige Guthaben bei Kreditinstituten (Sichteinlagen), über die durch Scheck, Lastschrift oder Überweisung verfügt werden kann. Sichteinlagen zählen zu den allgemein akzeptierten Zahlungsmitteln (Geld). Die Giralgeldbestände der Nichtbanken sind daher auch Bestandteil enger Abgrenzungen der Geldmenge. Das Giralgeld entsteht durch die Geldschöpfung der Banken. Es kann jederzeit in Bargeld umgetauscht werden.

Goldeinlösungsgarantie

Frühere Verpflichtung der USA, im Gold-Devisen-Standard des Bretton-Woods-Systems jederzeit US-Dollar gegen Gold zum festgelegten Kurs von 35 Dollar je Feinunze Gold (Gold-Parität) zu kaufen oder zu verkaufen.

Grossbanken

Die Bankengruppe der Grossbanken umfasst die drei traditionell bundesweit vertretenen Geld- und Kreditinstitute „Deutsche Bank“, „Dresdner Bank“ und „Commerzbank“ sowie seit Anfang 1999 die „Bayerische Hypo- und Vereinsbank“ und seit Dezember 2004 die Postbank.

Grundkapital

Gezeichnetes Kapital der Gesellschaft, das in Aktien zerlegt ist. Der Mindestnennbetrag ist 50.000 Euro. Gegenüber Gläubigern erfüllt das Grundkapital eine Garantiefunktion. Die Beteiligung eines Aktionärs an der AG entspricht bei Nennwert-Aktien dem Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zum Grundkapital.

 
 
 
 

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