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Finanzlexikon

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Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe O

Obligation

Langfristige Schuldverschreibung, die - zu einem festen Satz verzinst - von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Unternehmen ausgegeben wird. Die Obligation wird zur Deckung eines langfristigen Kapitalbedarfs aufgelegt.

Offenmarktgeschäft (Offenmarktpolitik)

Geldpolitische Operation, die auf Initiative der Zentralbank erfolgt und bei der die Zentralbank Wertpapiere hereinnimmt oder abgibt. Solche Geschäfte können „endgültig“ (definitiv) oder „auf Zeit“ als befristete Transaktionen erfolgen. Letztere können gemäss einer Rückkaufsvereinbarung als Wertpapierpensionsgeschäft oder auf Verpfändungsbasis abgewickelt werden.

Öffentliche Pfandbriefe

Von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten ausgegebene festverzinsliche Schuldverschreibungen, deren Erlöse zur Gewährung von meist längerfristigen Krediten an öffentliche Stellen dienen. Diese Wertpapiere sind nicht wie bei Hypothekenpfandbriefen durch Grundpfandrechte, sondern durch die allgemeine Leistungs- und Steuerkraft einer öffentlichen Körperschaft gedeckt.

Option

Recht, ein bestimmtes Gut zu einem künftigen Zeitpunkt (oder innerhalb einer festgelegten Zeitspanne) zu einem festgesetzten Preis zu kaufen oder zu verkaufen (Kauf-Optionen bzw. Verkaufs-Optionen). Der Optionskäufer hat (im Gegensatz zum Future) die Wahl, von seinem Recht Gebrauch zu machen oder es verfallen zu lassen. Der Verkäufer (Stillhalter) einer Option muss dagegen den Vertrag erfüllen, wenn der Käufer seine Option ausübt.

Optionsschein

Wertpapier, welches das Recht verbrieft, ein oder mehrere Wertpapiere (in der Regel Aktien) zu einem bestimmten Bezugspreis (Basispreis) zu kaufen. Optionsscheine werden an der Börse gehandelt. Der Preis des Optionsscheins richtet sich nach der Differenz aus Basispreis und Kurs der Aktie.

Orderbuch

In einem Orderbuch werden für ein bestimmtes Wertpapier die Volumina und Preise von Kauf- und Verkaufsaufträgen gesammelt, gegenübergestellt und zusammengeführt. Damit dient das Orderbuch als Hilfsmittel bei der Kursfeststellung.

Outright-Geschäft

Definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten durch eine Zentralbank für eigene Rechnung am offenen Markt (Offenmarktgeschäft). Das Eurosystem kauft oder verkauft refinanzierungsfähige Aktiva endgültig nur unregelmässig im Rahmen von Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen. Im Gegensatz zu den befristeten Transaktionen führt das Eurosystem solche Geschäfte auf bilateraler Basis und nicht im Tenderverfahren durch.

 
 
 
 

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