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Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe W

Währung

Der Begriff der Währung wird im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet. Einerseits zielt er auf das hoheitlich geordnete Geldwesen eines Staates einschliesslich aller Regelungen zur Sicherung der Geldwertstabilität (Geldverfassung) ab. Andererseits bezeichnet er die Geldeinheit eines Landes und die Deckungsart des umlaufenden Geldes (z. B. Goldstandard, Papiergeldwährung).

Währungsreform

Grundlegende Neuordnung der Geldordnung eines Landes, bei der eine neue Währung eingeführt wird. 1948 wurde im vereinigten Wirtschaftsgebiet der drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands eine Währungsreform durchgeführt, bei der die Deutsche Mark die wertlos gewordene Reichsmark ablöste.

Währungsreserven

Bestände der Währungsbehörde an Gold und Devisen, die aus dem Zahlungsverkehr mit dem Ausland herrühren und als Reserve für etwaige Defizite im Zahlungsverkehr mit dem Ausland dienen.

Währungsunion

Zusammenschluss von Währungen (zumeist mit der Einführung einer neuen einheitlichen Währung verbunden) oder Ausweitung des Währungsgebiets einer Währung auf das Gebiet einer zweiten. Beispiele sind die deutsch-deutsche Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion aus dem Jahre 1990 oder die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Wechselkurs

Der Wechselkurs ist der Preis einer ausländischen Währung, ausgedrückt in Einheiten der eigenen Währung. Der Wechselkurs oder Devisenkurs wurde in Deutschland bis Ende 1998 sowohl amtlich als auch im Freiverkehr zwischen den Banken festgestellt. Dabei erfolgte die amtliche Kursfeststellung an der Devisenbörse (Börse) in D-Mark für einen festgesetzten Betrag der jeweiligen Auslandswährung (sog. Preisnotierung, z. B. 1,63 DM je Dollar). Für den Euro wurde dagegen die sog. Mengennotierung angegeben. Im Unterschied zur Preisnotierung gibt die Mengennotierung an, welcher Betrag der Auslandswährung als Gegenwert für eine bestimmte Menge an Inlandswährung zu zahlen ist (z. B. 1,20 US-Dollar für einen Euro).

Wechselkurskanal

Im Rahmen dieses Transmissionskanals wird auf die Wirkungen einer geldpolitischen Massnahme auf den Wechselkurs und dessen Rückwirkung auf die Volkswirtschaft abgestellt. So führt eine restriktive Geldpolitik zu steigenden Zinsen, was tendenziell zu einer Aufwertung der heimischen Währung führt.
Dies verringert den Preis der Importe und verteuert die Ausfuhren (Exporte). Die Nachfrage nach inländischen Produkten geht zurück, der binnenwirtschaftliche Preisdruck verringert sich.

Wechselkurssystem

Internationale Vereinbarung, die Wechselkurs-Bildung der beteiligten Währungen nach einheitlichen Prinzipien zu gestalten. Man unterscheidet als Grundformen Systeme freier und Systeme fester Wechselkurse. In einem System freier oder flexibler Wechselkurse bilden sich die Wechselkurse grundsätzlich ohne staatliche Eingriffe nach Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt. Die Devisenkursbildung zwischen dem Dollar und dem Euro erfolgt z. B. nach diesem Prinzip. In Systemen fester Wechselkurse beruhen die festgesetzten Paritäten auf Vereinbarungen der beteiligten Staaten. Abweichungen der aktuellen Wechselkurse von ihren Paritäten sind nur innerhalb bestimmter Bandbreiten (z. B. plus/minus ein Prozent) erlaubt. Erreicht ein Wechselkurs seinen oberen oder unteren Interventionspunkt, müssen die jeweiligen Zentralbanken durch entsprechende Käufe oder Verkäufe von Devisen eingreifen. Wechselkursänderungen über die Bandbreiten hinaus lassen sich nur durch Paritätsänderungen (Realignments) erreichen. Das Bretton-Woods-System beinhaltete ein solche Vereinbarung fester Wechselkurse. Der Dollar diente als „Ankerwährung“ für die Festlegung der Paritäten der anderen Währungen. Für ihn galt wiederum eine uneingeschränkte Goldeinlösungspflicht. Dieses Festkurssystem endete faktisch im August 1971 bzw. März 1973. Auch das Europäische Währungssystem (EWS I) sah grundsätzlich eine Paritätsbindung an den ECU für alle am Europäischen Wechselkursmechanismus beteiligten Währungen vor. Im EWS II werden die Paritäten gegenüber dem Euro festgelegt.

Weltbank (Internat. Bank f. Wiederaufbau u. Entwicklung)

Schwesterinstitut des Internationalen Währungsfonds, das Darlehen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedsländern vergibt und diese hauptsächlich durch die Emission von Schuldverschreibungen refinanziert.

Wertpapier

Urkunde, die ein Vermögensrecht (z. B. eine Kredit-Forderung wie eine Schuldverschreibung oder ein Anteilsrecht wie eine Aktie) in der Weise verbrieft, dass das Recht ohne die Urkunde weder übertragen noch geltend gemacht werden kann.

 
 
 
 

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