Finanzlexikon: Anfangsbuchstabe R
Rating
Rating (englisch Beurteilung, Einschätzung, Klasse, Kategorie) bezeichnet allgemein das Verfahren für die Einschätzung von Personen, Gegenständen oder Unternehmen. Im Bankbereich bezeichnet Rating die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei werden Rating-Codes verwendet. Die Einordnung erfolgt mit eigenen Kriterien der Bank, oder wird von international tätigen Ratingagenturen vorgenommen (z.B. Moody's, Standard & Poor's, oder Fitch Ratings). Dabei steht AAA (sprich: triple-A) für eine hohe Bonität und C oder gar D für eine sehr schlechte bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit. Die einzelnen Kategoriebezeichnungen unterscheiden sich von Ratingagentur zu Ratingagentur. So verwendet Moody's Zahlen als Zusatz, z.B. A1, A2, A3; während bei Standard & Poor's das "+" und "-" Zeichen angehangen werden, z.B. B+, B, B-.
>> Ratingsymbole
Ratingagentur
eine Ratingagentur ist eine Agentur, die Unternehmen und deren Kreditwürdigkeit bewertet. Ratingagenturen beurteilen Emittenten danach, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie ihren Zins- und Tilgungsleistungen nachkommen können – sowohl kurz- als auch langfristig. Anhand dieser Kriterien teilen sie die Unternehmen in Bonitätsklassen ein. Die führenden Ratingagenturen sind Moody's, Standard & Poors und Fitch Ratings.
>> Ratingagenturen im Webkatalog
Realignment
Neuordnung der Paritäten in Systemen fester Wechselkurse (Wechselkurssysteme, Bretton-Woods-System, Europäisches Währungssystem).
Realkredit
Ein durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden) gesicherter langfristiger Kredit, (Hypothekarkredit).
Realkreditinstitute
Private Hypothekenbanken in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten, die langfristige Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus oder öffentlicher Investitionen gewähren. Sie beschaffen sich die Mittel dafür hauptsächlich durch Ausgabe entsprechend langfristiger Schuldverschreibungen und durch langfristige Einlagen (häufig von privaten Versicherungen).
Realzins
Zins, der die Verzinsung unter Berücksichtigung des erwarteten Geldwertverlusts angibt. Der Realzins lässt sich in der Regel hinreichend genau als Differenz eines nominalen Zinssatzes und der erwarteten Inflationsrate berechnen („Ex-ante-Realzins“). Da Angaben über die erwartete Inflation häufig nicht exakt vorliegen, wird an ihrer Stelle häufig auf die in der Vergangenheit bereits eingetretene Rate der Geldentwertung abgestellt („Ex-post-Realzins“). Angesichts eines gewissen Beharrungsvermögens der Inflationsrate fällt der „Fehler“ bei der Berechnung kurzfristiger Realzinsen relativ gering aus. Anders ist dies bei den langfristigen Realzinsen, denn für einen längeren Zeitraum kann die Inflationsdynamik der Vergangenheit nicht ohne weiteres in die Zukunft projiziert werden.
Referenzwert
Vom EZB-Rat festgelegte Leitlinie für das Wachstum der Geldmenge, das mit Preisstabilität im Einklang steht. Ist ähnlich wie das Geldmengenziel der Bundesbank aus Eckwerten für das Wachstum des Produktionspotenzials, einer mittelfristigen Preisannahme und einer Schätzung für den Trend in der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes abgeleitet. Dieser Ansatz ist flexibler und weniger bindend als ein Geldmengenziel. Er trägt den besonderen Unsicherheiten über die Entwicklung der Geldhaltung in der Europäischen Währungsunion Rechnung.
Refinanzierung
Auf dem Kreditwege von den Banken bei der Notenbank beschafftes Zentralbankgeld. Während sich ein einzelnes Geld- und Kreditinstitut auch am (Interbanken-) Geldmarkt refinanzieren kann, besteht für das Bankensystem als Ganzes die Notwendigkeit, sich bei der Zentralbank zu refinanzieren. Dies geschieht i.d.R. über Offenmarktgeschäfte i.w.S., bei denen die Initiative bei der Zentralbank liegt, und über ständige Fazilitäten, welche die Kreditinstitute aus eigener Initiative in Anspruch nehmen können.
Refinanzierungsfähige Sicherheiten
Dienen der ausreichenden Besicherung aller vom Eurosystem vergebenen Kredite zur Refinanzierung der Banken. Dabei akzeptiert das Eurosystem eine breite Palette von Sicherheiten, die in zwei Gruppen unterschieden werden: Kategorie-1-Sicherheiten und Kategorie-2-Sicherheiten. Die Sicherheiten werden zur Verfügung gestellt, indem die Kreditinstitute dem Eurosystem entweder das Eigentum an diesen Vermögenswerten übertragen oder sie als Pfand hinterlegen.
Regionalbanken
Privatrechtlich organisierte Banken mit unterschiedlichem Geschäftsumfang. Neben Kreditinstituten mit einem örtlich oder regional begrenzten Einzugsbereich rechnen hierzu auch bundesweit tätige Institute.
Reingewinn
Auch Bilanzgewinn. Überschuss der Erträge über die Aufwendungen nach Vornahme von Abschreibungen, Rückstellung und Rücklagen.
Rendite
Als Prozentsatz pro Jahr ausgedrücktes Mass für den Ertrag, den eine Vermögensanlage erbringt. Die Anlagerendite oder Effektivverzinsung festverzinslicher Wertpapiere ist die für die Restlaufzeit (Zeitraum bis zur Fälligkeit) ermittelte Durchschnittsrendite. Sie berücksichtigt neben den auf den Nennwert zu entrichtenden (Nominal-) Zins auch den Ertrag oder Verlust, der sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs- und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Nennwert des Papiers ergibt.
Rentabilität
Gibt die Verzinsung des eingesetzten Kapitals für eine bestimmte Zeitspanne an (meist für ein Jahr).
Rentenmarkt
Teil des Kapitalmarktes, an dem festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden.
Rentenpapier
Festverzinsliches Wertpapier, welches den Aussteller verpflichtet, wie Schuldverschreibungen bei Fälligkeit dem Inhaber einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus Zinszahlungen zu leisten.
Repartierung
Zuteilung des Angebots nach Quoten bei Übernachfrage (z. B. erhält jeder Bieter 50 Prozent seines Gebotsvolumens). Beim Abschluss von Wertpapierpensionsgeschäften übersteigen in der Regel die Gebote der Banken das von der EZB als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen, so dass eine Repartierung notwendig wird. Bei einem Mengentender werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz (vorgesehenes Volumen dividiert durch Gesamtbetrag der Gebote) zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote zum marginalen, d.h. dem niedrigsten Zuteilungssatz entsprechend repartiert. Gebote zu höheren Zinsen werden voll zugeteilt.
Reservewährung
Nationale Währung oder Korbwährung (Sonderziehungsrecht), die von den Währungsbehörden der einzelnen Staaten zur Sicherung der internationalen Liquidität als Währungsreserve gehalten wird. Währungen müssen grundsätzlich voll konvertibel sein (Konvertibilität), um als Reservewährung international akzeptiert zu werden. Die quantitativ bedeutendsten Reservewährungen sind der US-Dollar und der Euro.
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