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Rechtsschutz-Versicherungen

 

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- Lexikon Finanzlexikon: Rechtsschutz-Versicherungen Eine Rechtsschutz-Versicherung ist eine Versicherung zum Abdecken der Kosten von einem Rechtsstreit. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 300000 DM je Rechtsschutzfall): die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwalt, Zeugengelder und Honorare für Sachverständige, Gerichtskosten, Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss. Versicherer bieten Versicherungen einzeln oder kombiniert an als Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Mieterrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder Gewerberechtsschutz Versicherung.

 
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AdvoCard Rechtsschutzversicherung AG
20097 Hamburg

 

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